Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Beförderungsbedingungen.

  • Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Schauinslandbahn
    • Die Schauinslandbahn ist eine Seilschwebebahn, mit welcher Sie in ca. 20 Minuten Fahrzeit eine Höhendifferenz von 760 m überwinden. Die schaffnerlosen Kabinen befinden sich hierbei bis zu 60 m über unwegsamem Gelände.

    • Nutzer im Allgemeinen und insbesondere Nutzer mit körperlichen oder anderen Einschränkungen bzw. stellvertretend deren Begleitpersonen haben sich vor der Nutzung der Seilbahnanlage (Seilbahn und Betriebsgelände) über die Beförderungsbedingungen, insbesondere über die für die Nutzung erforderlichen Voraussetzungen, selbstständig zu informieren. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweistafeln mit Verhaltensregeln.

    • Bitte benutzen Sie den Klimaverhältnissen entsprechende Ausrüstung.

    • Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und dass sie während der Fahrt jederzeit einen sicheren Halt haben.

    • Um den planmäßigen Betriebsablauf aufrechtzuerhalten, sollten alle Fahrgäste zügig ein- und aussteigen. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich die Tür, darf die Kabine nicht mehr betreten oder verlassen werden.

    • Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Die Einhaltung einer sicheren Lage von mitgeführtem Gepäck und Beförderungsmitteln (wie z.B. Rollstühlen, Kinderwagen …) ist durch einlegen der Feststellbremse oder andere geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

    Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

  • Hinweise für Gäste mit Einschränkungen und Behinderungen

    Bei der Schauinslandbahn wird großer Wert auf Barrierefreiheit gelegt. Bei der Benutzung der Seilbahnanlage durch körperlich eingeschränkte Personen gilt es dennoch einige Hinweise zu beachten. Diese sollen eine sichere Nutzung der Seilbahn ermöglichen und das Risiko einer Verletzung minimieren.

    • Sollten Sie auf Grund einer Behinderung besondere Hilfestellungen benötigen oder ein besonderes Hilfsmittel (z.B. Atemgerät etc.) verwenden wollen, sprechen Sie uns bitte an.

    • Leider können wir Sie nur befördern, wenn wir aufgrund Ihrer Angaben zu bestehenden Einschränkungen davon ausgehen können, dass uns dies (eine eventuelle Evakuierung eingeschlossen) sicher und ohne Verletzungsrisiko möglich ist.

    • Personen, welche die Seilbahnanlage nutzen, muss es geistig und körperlich möglich sein, im Evakuierungsfall (ggf. mit Unterstützung) den Anweisungen des Betriebspersonals und der Evakuierungshelfer Folge zu leisten.

    • Die individuellen Voraussetzungen der Nutzer müssen eine verletzungsfreie Evakuierung aus den Kabinen und die anschließende Verbringung an einen sicheren Sammelplatz ermöglichen. Die beförderte Person bzw. deren gesetzlicher Vertreter haben die Erfüllung dieser Forderung eigenverantwortlich zu beurteilen.

    • Begleitpersonen für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 % (Kennung B im Ausweis) erhalten die Seilbahnfahrt gratis und sind aufgefordert, die ihnen anvertraute Person wie folgt zu unterstützen

      o   Unterstützung bei der Navigation im Gebäude.

      o   Unterstützung beim Aussteigen in die und aus den Seilbahnkabinen.

    • Begleitpersonen sollten der behinderten Person beim Betreten der Seilbahnkabine den Vorrang lassen und beim Verlassen der Kabine zuerst aussteigen.

      o   Unterstützung des Bergehelfers im Evakuierungsfall.

    • Falls eine Person im Rollstuhl befördert wird, ist der Rollstuhl vorwärts in die Kabine und rückwärts wieder aus der Kabine zu schieben. Die Hilfstützrollen sollten an den Rollstühlen nicht entfernt und auch zur Sicherung benutzt werden.  

    • Personen mit Akrophobie (Höhenangst) haben vor Nutzung der Seilbahn die Auswirkungen auf Ihr Wohlbefinden einzuschätzen und ggf. auf die Nutzung zu verzichten.

    • Gehörlose und stark in der akustischen Wahrnehmung eingeschränkte Personen können die Seilbahn nur in Begleitung einer mündigen, die Einschränkung kompensierenden Person benutzen, da die Seilbahnkabine im Störungsfall nur über Lautsprecher mit Informationen und Anweisungen versorgt werden kann.

    Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.

  • Gäste, die wir leider nicht befördern können

    Dem Team der Schauinslandbahn ist es ein großes Anliegen, durch eine möglichst optimale Barrierefreiheit allen Gästen die Beförderung mit der Seilbahn zu ermöglichen. Leider sind uns technisch und durch gesetzliche Vorgaben Grenzen gesetzt, welche uns zwingen, das Beförderungsangebot gegenüber einzelnen Personen auszusetzen:

    • Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung, einer sonstigen Erkrankung oder eines sonstigen Handicaps in einem Evakuierungsfall nicht sicher (ohne Verletzungsrisiko) aus der Seilbahnkabine geborgen und/oder an einen sicheren Sammelplatz verbracht werden können.

    • Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahrs können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern Sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einer mündigen Person begleitet werden.

  • Informationen zum Evakuierungsfall

    Die Schauinslandbahn steht für einen tollen Ausblick und eine entspannte Seilbahnfahrt. Zahlreiche vorbeugende Maßnahmen sorgen auf der gesamten Anlage für Ihre Sicherheit. So können Sie sorgenfrei nach oben schweben.

    Bei einem unvorhergesehenen Ereignis, wie z. B. einem schwerwiegenden technischen Defekt, kann es jedoch unter Umständen zur Evakuierung der Fahrgäste aus den Kabinen kommen.
    In diesem Fall, der keine Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Fahrgäste hat, ist es sehr wichtig, dass alle Fahrgäste die Ruhe bewahren. Die Helfer der Bergwacht Schwarzwald e.V. sind auf diese Situation vorbereitet. Die Evakuierung von Personen aus Seilbahnen wird regelmäßig trainiert.

    Helfer der Bergwacht fahren von den Stützen über das Tragseil zu den Kabinen. Über eine Dachluke gelangt der Helfer in den Innenraum und beginnt umgehend mit der Evakuierung. An der Außenseite der Kabine befindet sich eine Abseilhilfe. Dadurch können die Fahrgäste einzeln, an einem Seil gesichert, zum Boden abgelassen werden. Dort angekommen werden Sie von weiteren Bergwacht-Helfern empfangen und zur Talstation begleitet. Den Anweisungen der Bergwacht ist dabei stets Folge zu leisten. Nur durch das Zutun der Fahrgäste kann die Evakuierung problemlos durchgeführt werden.

Sicherheitshinweise

Seilbahnen gehören zu den sichersten Verkehrsmitteln. Dafür sorgen modernste Technik, gut ausgebildete Mitarbeiter/innen und strenge Auflagen der Gesetzgeber. Diese Auflagen werden durch verschiedene Kontroll- sowie Prüfungs- und Wartungsmaßnahmen erfüllt. Hierzu wird auch die Schauinslandbahn jährlich einer technischen Aufsichtsprüfung unterzogen. Zusätzlich erfolgen tägliche, wöchentliche und monatliche Kontroll- und Wartungsarbeiten. Alle Maßnahmen sind unter dem Punkt Sicherheit genauer erklärt. Dort finden Sie ebenfalls Angaben darüber, wie eine Evakuierung im Falle eines Seilbahn-Stillstands ablaufen würde.

Auch die Fahrgäste können aktiv zum sicheren Betrieb der Seilbahnanlage beitragen. Bitte lesen Sie hierfür die Allgemeinen Informationen. Neben generellen Hinweisen für alle Gäste finden Personen mit Einschränkungen und Behinderungen an dieser Stelle weitergehende Informationen.

  • Aufsichtsprüfung (Seilbahn-TÜV)

    Deutsche Seilbahnen werden jährlich zwei Hauptuntersuchungen unterzogen. Einmal durch die Betriebsleitung und ihre Mitarbeiter/innen; und einmal durch einen anerkannten externen Sachverständigen. Im Falle der Schauinslandbahn ist der technische Beamte vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) zuständig. Im Rahmen dieser technischen Aufsichtsprüfung werden neben der ordnungsgemäßen Betriebsführung alle für die Sicherheit der Bahn relevanten Baugruppen und Funktionen eingehend geprüft. Auch die gesamte Anlage wird durch den Fachmann der Behörde in Augenschein genommen und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Betriebsbücher und eingeholte Prüfzertifikate werden eingesehen. Nur bei Bestehen der Aufsichtsprüfung erteilt das Landesamt die Erlaubnis, die Anlage für ein weiteres Jahr zu betreiben.

  • Technische Wartungen

    Monatlich, wöchentlich und täglich werden Wartungen und Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden unter anderem Einstellungen an der gesamten Anlage überprüft und bei Bedarf korrigiert.

    Zweimal jährlich überprüfen die Techniker der Schauinslandbahn mit Unterstützung von Herstellern und Spezialfirmen das Gesamtsystem auf Herz und Nieren. Zusätzlich werden Verschleißteile frühzeitig ausgewechselt und Schmierstoffdepots aufgefüllt.

  • Tageskontrollen

    Täglich, bevor der erste Gast in die Seilbahn steigt, führen die Techniker der Schauinslandbahn festgelegte Prüfungen in der Berg- und Talstation sowie an den Kabinen durch. Zusätzlich wird die Seilbahntrasse zwischen Berg- und Talstation abgefahren und auf ihren betriebssicheren Zustand kontrolliert. Nur wenn alle diese Kontrollen ohne negativen Befund durchgeführt und dokumentiert sind, wird die Seilbahn für den Betrieb mit Gästen freigegeben. Die Wetterverhältnisse spielen hierbei ebenfalls eine entscheidende Rolle.

    Während des Betriebs der Seilbahn überwachen in Berg- und Talstation Seilbahntechniker die Fahrgastströme, die Seilbahntechnik und die Wetterbedingungen. So kann, falls erforderlich, frühzeitig eingegriffen werden, um den planmäßigen Betrieb der Seilbahn sicherzustellen.

  • Wetterbedingte Betriebseinstellung

    Bei bestimmten Wetterverhältnissen kann es vorkommen, dass die Schauinslandbahn den Betrieb einstellen muss. Daher werden alle Wetterdaten ständig kontrolliert. So gibt der Gesetzgeber vor, dass die Schauinslandbahn ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h abgeschaltet werden muss. Aus Sicherheitsgründen und zum Wohle der Fahrgäste wird der Betrieb der Schauinslandbahn bereits ab einer etwas geringeren Windgeschwindigkeit als gesetzlich vorgeschrieben eingestellt. Ein weiterer Grund für eine wetterbedingte Betriebseinstellung der Schauinslandbahn kann ein Gewitter sein. Zwar würden die Kabinen für die Fahrgäste als sogenannter faradayscher Käfig fungieren, doch bei Gewitter ist der Fahrkomfort für die Gäste nicht mehr gewährleistet, sodass die Kabinen sicher in die Berg- und Talstation eingefahren werden. Abhängig von Umfang und Dauer des Unwetters richtet die Betriebsleitung einen Busersatzverkehr ein.

    Hinweis zum Betriebsstatus der Schauinslandbahn

    Der Betrieb der Schauinslandbahn ist nur bei geeigneter Witterung möglich. Bei starkem Wind oder Gewitter wird der Betrieb rechtzeitig eingestellt. Auch bei technischen Störungen ist die Seilbahn außer Betrieb. Damit Ihrem Seilbahnerlebnis nichts im Wege steht, empfehlen wir Ihnen, sich kurz vor Ihrer Anreise hier über den aktuellen Betriebsstatus der Schauinslandbahn zu informieren. Dieser wird tagesaktuell am oberen Bildschirmrand angezeigt.

  • Stillstand

    Stillstand bedeutet Sicherheit. Aus diesem Grund ist es nicht schlimm, wenn die Seilbahn zum Stillstand kommt. Ist dies der Fall, klären die Seilbahntechniker die Abschaltursache, beheben diese und nehmen die Seilbahn dann wieder in Betrieb. Im Bedarfsfall können die Kabinen auch vor der Fehlerbehebung mithilfe des Notantriebs mit reduzierter Geschwindigkeit sicher in die Stationen eingefahren werden.

  • Verfügbarkeit des Systems, Evakuierung

    Die Techniker der Schauinslandbahn überwachen die Anlage vor, während und nach dem Fahrbetrieb. Durch ihre spezielle Ausbildung und technische Einrichtungen wird sichergestellt, dass das System immer verfügbar ist und die Fahrgäste ohne Sorgen nach oben schweben können. Etliche Baugruppen sind, um ausreichende Sicherheitsreserven zu schaffen, mehrfach vorhanden.

    Auch auf den Fall eines Stromausfalles ist die Schauinslandbahn bestens vorbereitet. Sowohl die Bergstation als auch die Talstation verfügen über eigenständige Ersatzstromgeneratoren, mit welchen die Seilbahnkabinen sicher in die Stationen eingefahren werden können.

    Sollten die Kabinen, trotz der vielfältigen technischen Möglichkeiten, nicht in die Stationen einfahren können, unterstützt die Bergwacht Schwarzwald e.V. die sichere Evakuierung der Gäste. Die Helfer der Bergwacht würden in diesem – bisher noch nie erforderlich gewesenen Fall – die Gäste aus den Kabinen abseilen und in die Stationen zurückbegleiten. Um auch in diesem unwahrscheinlichen Szenario nichts dem Zufall zu überlassen, trainieren die Helfer der Bergwacht regelmäßig die Evakuierung der Seilbahn.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben eine Frage zu Ihrem Ausflug mit der Schauinslandbahn? Hier finden Sie die Antworten. Falls Sie nicht fündig werden, können Sie jederzeit direkt Kontakt mit uns aufnehmen.

  • Gültigkeit bei Kombitickets

    Der Restaurantanteil für die Kombitickets (Frühstück, Kaffeeklatsch, Käsefondue) ist jeweils 3 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig. Für ältere Tickets greifen folgende Regelungen:

    Alle Kombitickets vor 2016 werden im Restaurant nicht mehr angenommen. Gäste können sich an den Kassen in Tal- oder Bergstation eine Berg- und Talfahrt im Austausch für ältere Frühstücks- oder Käsefonduetickets holen.

    Alle Kombitickets Frühstück aus den Jahren 2016 bis 2020 werden im Restaurant noch angenommen. Allerdings muss auf diese Tickets ein Aufpreis von 6 Euro pro Person im Restaurant bezahlt werden.

    Alle Kombitickets Käsefondue aus den Jahren 2016 bis 2020 werden im Restaurant noch angenommen. Allerdings muss auf diese Tickets ein Aufpreis von 5 Euro pro Person im Restaurant bezahlt werden.

    Alle Kombitickets Kaffeeklatsch aus den Jahren 2016 bis 2020 werden im Restaurant noch ohne Aufzahlung angenommen.   

    Alle Kombitickets aus den Jahren 2021/2022/2023/2024 liegen innerhalb des Gültigkeitszeitraums und werden daher ohne Aufpreis entgegengenommen.

    Die Seilbahnanteile in den Kombitickets bleiben unabhängig von den Restaurantanteilen weiterhin gültig. Hier muss lediglich ein kostenloser Umtausch der Tickets an der Kasse der Seilbahn erfolgen, da die Tickets ihre Funktion am Drehkreuz nach ca. 3 Jahre verlieren.